Ausserdem könne der Vorwurf, die Umweltexpertise des Aachener Studienbüros sei nicht kontradiktorisch verlaufen, nicht geltend gemacht werden, so die Eupener Staatsanwältin Nathalie Cormann. Eine Untersuchungsrichterin könne sich durchaus für diese Vorgehensweise entscheiden. Sollte der Expertenbericht, wie von der Verteidigung gefordert, für null und nichtig erklärt werden, mache sie sich keine Sorgen, dass ein neuer Bericht zu den gleichen Erkenntnissen kommen werde, so die Staatsanwältin. Der Anwalt der wallonischen Region erklärte, dass im Prozessverlauf der Eindruck entstanden sei, als wolle man die Bedeutung der Umweltvergehen verharmlosen.
Falkenberg-Prozess: Verjährungsargumente zurückgewiesen
Anklage und Nebenkläger haben heute im Prozess gegen die Gebrüder Falkenberg die Verjährungsargumente der Verteidigung zum Teil zurückgewiesen.