Nur ein ausreichender Anfangsverdacht rechtfertigt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Eine Akte wurde bereits geschlossen, da der mutmaßliche Täter verstorben ist.
Das Bistum Hasselt wird über die weiteren Ermittllungen auf dem Laufenden gehalten und will nötigenfalls Suspendierungen einleiten. Außerdem will sich das Bistum um die Betreuung der Opfer kümmern.
belga/sh