Das Eupener Strafgericht hat einen Mann aus St. Vith wegen eines sexuellen Übergriffs auf einen geistig Behinderten zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der 1970 geborene Angeklagte hatte das 21-jährige Opfer im vergangenen Oktober während einer Fußball-Übertragung in einem St. Vither Café kennengelernt und zu sich nach Hause eingeladen. Dort soll er den Mann unter anderem gegen seinen Willen geküsst haben.
Der Angeklagte bestritt die Tat, das Gericht glaubte aber den Ausführungen des Opfers. Zusätzlich zur zweijährigen Gefängnisstrafe werden dem Täter für eine Dauer von zehn Jahren die Bürgerrechte entzogen.
belga/fk
zu harte Strafe. Es gibt Fälle die sind viel schlimmer. Auf Bewährung wäre ok gewesen