ie Klinik in St. Vith hat auf eine Pressemeldung reagiert, wonach gegen sie eine zweite Ermittlungsakte eröffnet wurde. Dabei gehe es um die Frage, ob ein Arzt an der Klinik St. Josef praktiziere, ohne über eine Anerkennung durch die INAMI zu verfügen.
In der Stellungnahme des Krankenhauses heißt es, diese Klage fuße "auf vollkommen falschen Angaben". Der Arzt sei in der Zwischenzeit anerkannt.
Für die Übergangsfrist sei der Königliche Erlass Nummer 78 maßgebend, der Ärzten aus der Europäischen Union ermögliche, bis zur offiziellen Anerkennung im europäischen Ausland zu arbeiten.
Weitere Untersuchung gegen Klinik Sankt Vith
Bei der Justiz war eine zweite Ermittlungsakte gegen die Klinik St. Josef in St.Vith eröffnet worden. Dies meldet heute das Grenz-Echo.
Die Polizei untersuche nun, ob ein Mediziner der Klinik ohne die erforderliche Inami-Genehmigung seinen Beruf in St.Vith ausübe. Mit den Ermittlungen habe die Staatsanwaltschaft die föderale Kriminalpolizei beauftragt, so die Zeitung.
Die föderale Kriminalpolizei beschäftigt sich auch mit der Anzeige, die der Eupener Mediziner Dr. Christoph Wagner gegen die Klinikleitung erstattet hat und in der er dieser eine Verletzung der Aufsichtspflicht mit Todesfolge vorwirft.
Verleumdungsklage
Die Klinik in St. Vith klagt gegen den Arzt Dr. Wagner wegen Verleumdung und fordert vorläufig 20.000 Euro Schadenersatz. Dr. Wagner habe zu keinem Zeitpunkt in der Sankt Vither Klinik praktiziert und somit auch keinen Zugang zu medizinischen Akten gehabt.
netecho/belga/fs/mitt./sp