In der Zeitung La Meuse kann man am Donnerstag lesen, dass die US-Regierung gegen ein geplantes Windrad in der Nähe des Soldatenfriedhofes von Henri-Chapelle bis vor den Staatsrat gezogen ist und am Ende Recht bekommen hat. Das Windrad darf an der Stelle nicht errichtet werden, jedenfalls nicht so, wie es geplant und auch schon längst genehmigt worden war.
Dabei hatte alles so harmlos angefangen: 2017 hatte eine Landwirtin, deren Land an den Soldatenfriedhof grenzt, einen Antrag zum Bau eines Windrades gestellt. Auf kommunaler Ebene bekam die Frau Unterstützung für ihr Vorhaben und die Wallonische Region hat ihr unter gewissen Auflagen schließlich - im Dezember 2018 - die Genehmigung erteilt. Das Problem, wie sich dann herausstellte, war, dass der Standort nur etwa 20 Meter entfernt vom Haupteingang des Friedhofs liegt.
Windrad in Nähe eines Friedhofes störend
Das hat die US-Regierung in Form der Bundesbehörde, die für die Verwaltung der US-Kriegsdenkmäler im Ausland zuständig ist, auf den Plan gerufen. Dort empfindet man so ein Windrad in unmittelbarer Nähe eines Soldatenfriedhofes als störend. Daher hat die Behörde alle juristischen Register gezogen, um den Bau zu verhindern - mit Erfolg, denn der Staatsrat hat die Genehmigung jetzt annulliert. Federführend auf US-Seite war anfangs noch US-Präsident Trump, aber letztlich durchgezogen hat das jetzt die Biden-Administration.
Der Staatsrat führt in seinem Urteil Verstöße gegen den Raumordungsplan an. Demnach dürfen Windräder auf einem Bauernhof nur maximal 24 Meter hoch sein - die geplante Anlage wäre doppelt so hoch gewesen. Außerdem hätte das Windrad zu nahe an der Straße gestanden, die an dem Soldatenfriedhof vorbeiführt.
Das bedeutet allerdings auch, dass die Sache rein theoretisch noch nicht zu Ende ist, denn die Landwirtin hat das Recht, einen neuen, angepassten Antrag zu stellen - also ein kleineres Windrad etwas weiter entfernt. Ob sie das tun wird, hat sie noch nicht entschieden.
meuse/sh
Die Toten wird es nicht mehr stören!