Vor jeder sexuellen Handlung muss eine Einwilligung vorliegen. Das bedeutet, dass zwei Personen aus freiem Willen mit einer sexuellen Handlung einverstanden sind.
Als im Juni letzten Jahres das belgische Sexualstrafrecht reformiert wurde, gab es unter anderem Anpassungen bei dem Gesetzestext, der sich auf die Einwilligung bezieht. Melanie Schäfer, Staatsanwältin beim Gericht erster Instanz in Eupen, weiß, was neu ist. "Die Formulierung hat sich verändert. Vorher sprach man davon, dass konkret 'Nein' gesagt werden musste. Jetzt muss man dieses 'Nein' nicht mehr konkret äußern. Selbst wenn man passiv bleibt und nicht reagiert, sieht der Gesetzestext vor, dass man nicht davon ausgeht, dass eine Einwilligung vorliegt. Konkret obliegt es aber immer noch der Staatsanwaltschaft zu beweisen, dass keine Einwilligung vorgelegen hat."
Doch wie kann eine Person nicht in der Lage dazu sein, ein klares "Nein" äußern zu können? "Es hat Situationen gegeben, bei denen eine Person aufgrund des Alkoholkonsums komatös gewesen ist. In dieser Situation ist es natürlich unmöglich, sein Einverständnis geben zu können. Dennoch ist es zu sexuellen Handlungen gekommen, weil die eine Person davon ausgegangen ist, dass die sexuelle Handlung in Ordnung ist, da sich die andere Person nicht gewehrt hat."
Solche Situationen kommen unter anderem auf Jugendlagern oder privaten Partys vor. Meistens ist es so, dass sich eine Person nach einem Alkoholexzess ins Zelt oder ins Bett legt. Anschließend legt sich eine zweite Person dazu und es kommt zum sexuellen Übergriff.
Mit 16 Jahren sexuell volljährig
Eine Person, die noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat, kann keine Einwilligung aussprechen. Erst ab dem 16. Geburtstag erhält eine Person die sexuelle Volljährigkeit. "Unter 16 Jahren ist es im Prinzip fast unmöglich, einer sexuellen Handlung zuzustimmen. Wenn man volljährig ist, dann kann man eigentlich keine sexuellen Handlungen mit Personen unter 16 Jahren durchführen. Der Altersunterschied darf maximal drei Jahre betreffen." Wer den Altersunterschied missachtet, der macht sich strafbar.
Für Melanie Schäfer ist es wichtig, dass die Jugendlichen wissen, dass vor jeder sexuellen Handlungen die Einwilligung beider Partner vorhanden sein muss. "Sollte irgendetwas passiert oder vorgefallen sein, dann sollte man sich sofort an die Eltern oder an eine Vertrauensperson wenden. Wenn man nicht mit den Eltern darüber sprechen möchte, dann sollte man mit den Freunden sprechen. Wenn etwas vorgefallen ist, dann ist es wichtig, es nicht für sich zu behalten."
Dogan Malicki
Noch wichtiger wäre es den jungen Leuten(und auch den älteren) beizubringen weniger Alkohol zu trinken. Das ist doch nicht mehr normal, das unser Leben hier, sich immer nur um Alkohol dreht. Bekommt das mal in den Griff, dann lösen sich manche andere Probleme von alleine