Die Kündigung der Konzession für die Kneipe in der Sporthalle Bergscheid durch die Gemeinde Raeren war rechtens. Das hat der Lütticher Appellationshof entschieden.
Die Gemeinde Raeren hatte den Konzessionsvertrag im Jahr 2021 aufgelöst. Der Konzessionär weigerte sich aber, die Wirtschaft und die dazugehörige Wohnung zu verlassen.
Gegen das erstinstanzliche Urteil, das die Kündigung bestätigte, war er in Berufung gegangen. Nun muss er Wohnung und Wirtschaft innerhalb eines Monats räumen.
mitt/sp