Anfang Januar wurde in Ougrée die Leiche eines 13-jährigen Mädchens gefunden. Der 37-jährige Olivier Theunissen soll das Mädchen misshandelt und ermordet haben, bevor er anschließend Suizid beging. Im Februar 2022 wurde Theunissen bereits in Eupen verurteilt, nachdem er das Haus seiner Ex-Freundin in Brand gesetzt hatte.
Wie Andrea Tilgenkamp, Sprecherin der Eupener Staatsanwaltschaft, dem BRF bestätigte, wurde das damalige Urteil jedoch nicht korrekt weitergeleitet. Eigentlich hätte Theunissen Bewährungsauflagen einhalten müssen. Das Urteil und die damit verbundenen Auflagen wurden vom Eupener Gericht allerdings nicht an die zuständige Bewährungskommission übermittelt. So konnte die Bewährung nicht gestartet werden.
"Es handelt sich hier nach unseren Recherchen um einen menschlichen Fehler. Leider Gottes ist dieser Fehler passiert. Man kann ihn auch nicht rückgängig machen", bedauert Tilgenkamp. "Deshalb wurde das Urteil erst verschickt, nachdem sich die Rechtsanwältin des Opfers im November bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hatte, weil sie von der Bewährungskommission noch nichts gehört hatte."
Der Fehler betrifft auch fünf weitere kontradiktorische Urteile, die am selben Tag gefällt wurden. Andrea Tilgenkamp versicherte, dass der Fehler zwischen 2020 und 2022 nur an diesem Tag aufgetreten sei. Die internen Kontrollmechanismen des Gerichts wurden noch einmal überprüft und verstärkt.
ale