Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden, so das Gericht.
Dagegen haben die Klimaaktivisten nun Beschwerde eingereicht. Bislang aber fehle noch die nötige Begründung des Anwalts, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Deshalb sei noch offen, wann es eine Entscheidung zur Beschwerde geben werde.
Der Energiekonzern RWE will Lützerath abreißen, um die darunter liegende Kohle abzubauen. Klimaaktivisten, die die wenigen Gebäude besetzt haben, wollen dies verhindern. Der Kreis Heinsberg hatte vor Weihnachten eine Räumung des Dorfes verfügt.
dpa/cd/vk
Der "Aufstand der Bekloppten" geht also weiter. Hoffentlich endet die Sache friedlich.
"Ziviler Ungehorsam" ist nichts anderes als eine schönfärberische Bezeichnung für Selbstjustiz. Durch nichts zu rechtfertigen.