Zweifel an einem vierten Opfer gab es bereits, als sich diese Aussage Janssens mit keinem Vermisstenfall deckte, und weil sich Janssen stets weigerte, darüber nähere Auskünfte zu geben.
Bei einem Verhör am Lügendetektor zeigte das Gerät nach einer Frage nach einem vierten Opfer an, dass der Proband lüge.
Lügendetektoren haben im belgischen Rechtswesen keine Beweiskraft, sind als Indiz aber zulässig.
nieuwsblad/fs