Die Dorfbewohner wollen, dass der Mann wegzieht. Die Wohnung gehört dem Foyer Malmédien, das zunächst versucht hatte, die Sache gütlich zu regeln. Nun hat die Einrichtung die nötigen Schritte eingeleitet, um den geltenden Vertrag aufzulösen.
Die Gegenseite besteht auf dessen Einhaltung, da der Mann sich nach Ableistung seiner Strafe nichts zuschulden habe kommen lassen. Nun muss ein Richter entscheiden.
meuse/sp