Er war vor Gericht gezogen, weil die Stadtverwaltung nach seinem Dafürhalten den Winterdienst auf seiner Straße vernachlässigt habe. Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun entschieden, dass Bürger einen Winterdienst bei ihrer Stadt oder Gemeinde im Normalfall nicht gerichtlich einklagen können. Dafür müsse schon Gefahr für Leib oder Leben bestehen, was aber in Schleiden nicht der Fall gewesen sei. Allerdings wies das Aachener Verwaltungsgericht auch darauf hin, dass Bürger im Falle eines Sturzes auf einer nicht geräumten oder gestreuten Straße Schadensersatz und Schmerzensgeld von ihrer Gemeinde verlangen könnten.
az/sp