Neben einer zehnjährigen Haftstrafe fordert die Staatsanwaltschaft auch die Aberkennung der bürgerlichen Rechte.
Die Verteidigung war der Ansicht, dass es an Genauigkeit und Beweisen mangelt. Der Anwalt des Angeklagten plädierte daher auf Freispruch in Bezug auf die Vergewaltigung und auf Bewährung in Bezug auf die anderen Vorwürfe. Ein Urteil wird am 11. Januar erwartet.
belga/lo