"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!" - Die mehr oder weniger freundliche Aufforderung lässt schon so bei vielen Autofahrern den Puls schneller schlagen.
Im Großherzogtum Luxemburg könnte sie seit dem Jahreswechsel auch dazu führen, dass dem Fahrer die Hutschnur platzt - könnte, denn die Behörden haben inzwischen eingelenkt ...
Vier Jahre "Übergangszeit"
Der Reihe nach: Seit 2006 steht in der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung (Code de la route, Artikel 176) geschrieben, dass alle Fahrzeughalter künftig über neue Zulassungspapiere verfügen sollen - und die alten "grauen Karten" nur noch bis zum 31. Dezember 2010 gültig bleiben.
Die neue Zulassungsbescheinigung hat zwei Teile, grau und gelb, und sollte bei der routinemäßigen Fahrzeugkontrolle im Tausch gegen die alte ausgegeben werden - kostenlos.
Vier Jahre, so dachte der Gesetzgeber, müssten reichen, um alle Zulassungspapiere auszutauschen - denn jedes Fahrzeug, das im Großherzogtum angemeldet ist, muss ohnehin nach dreieinhalb Jahren zur technischen Kontrolle - und danach in der Regel alle zwölf Monate.
Nur: die SNCT (Société nationale de contrôle technique) hat nach eigenen Angaben erst im vergangenen Frühjahr angefangen, die Fahrzeugpapiere systematisch umzutauschen. Und selbst das war wohl nicht immer der Fall. Umso böser das Erwachen jetzt zum Jahreswechsel: Es sind noch 30.000 alte Karten im Umlauf, weil viele Fahrzeughalter ganz einfach nicht auf dem Laufenden waren.
Auf ihrer Internetseite erinnerte die SNCT Mitte Dezember zwar an den "Obligatorischen Umtausch der 'grauen Karte' der Straßenfahrzeuge" bis spätestens zum 31.12. - in vier Sprachen: deutsch, französisch, englisch und portugiesisch. Auf die Idee, die Fahrzeughalter anzuschreiben oder ihnen sogar die neue Zulassung per Post zu schicken, kam aber niemand, wie das 'Luxemburger Tageblatt' genüsslich feststellt.
SNCT lenkt ein: keine Strafgebühr fällig
Was passiert nun seit dem Neujahrstag mit dem, der mit ungültigen Fahrzeugpapieren unterwegs ist? Nun, erst einmal nichts. Denn inzwischen haben die Behörden eingelenkt. Wer sich bislang noch keinen neuen Fahrzeugbrief besorgt hat, wird bei einer Verkehrskontrolle nicht zur Kasse gebeten. Das teilte die Luxemburger Polizei gestern am frühen Abend mit. Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft werde die Maßnahme "momentan nicht vollzogen".
Die Fahrzeughalter haben nun bis zum 1. Juli Zeit, sich die neuen grau-gelben Zulassungspapiere bei der Prüfstelle zu besorgen. Nach Ablauf dieser neuen Frist werden dann aber 24 Euro fällig, wenn der Fahrzeugbrief nicht vorgezeigt werden kann.
Grau-gelbe Diebstahlsicherung
Aber aufgepasst! Ins Fahrzeug gehört nur der graue Teil der neuen Zulassung. Der gelbe Teil soll abgetrennt und zu Hause aufbewahrt werden - am besten da, wo man ihn später wiederfindet. Denn das System der doppelten Karte soll auch vor Wagendiebstahl schützen. Um- oder Abmeldungen des Fahrzeuges sind nur möglich, wenn beide Kartenteile vorgelegt werden.
Was die Fahrzeughalter im Großherzogtum von der ganzen Sache halten, lässt sich mit ein paar Grundkenntnissen im Luxemburgischen besonders plastisch in einschlägigen Internetforen nachlesen. Einer meint - frei übersetzt: In Schilda hätten sie es nicht besser hinbekommen!
Übrigens: zum 1. Januar hat die SNCT ihre Tarife für die technische Kontrolle erhöht: Die Gebühren steigen um durchschnittlich 15 Prozent.
Archivbild BRF Fernsehen