Er musste sich außerdem wegen des Vertrauensmissbrauchs im Amt verantworten, insbesondere bei der Nachlassverwaltung, der Vermögensverwaltung oder der Verwaltung von Konten Dritter. Die Gesamtbeträge belaufen sich auf mehr als 100.000 Euro.
Derwahl hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt und mit der Staatsanwaltschaft eine Einigung erzielt. Diese Vereinbarung sah eine Strafe von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit und eine Geldstrafe von 8.000 Euro vor. Das wurde nun vom Gericht bestätigt.
belga/sp