Grundsätzlich ist es nicht möglich, während der Arbeitszeit ein WM-Spiel zu schauen. "Der Arbeitgeber hat im Rahmen des Arbeitsvertrages das Recht, die Zeiten und den Ort zu bestimmen, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet", sagt der Eupener Rechtsanwalt Andreas Keutgen. Er beschäftigt sich unter anderem mit Arbeitsrecht.
"Private Tätigkeiten am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber verbieten. Nur wenn der Arbeitgeber sein ausdrückliches Einverständnis gegeben hat, darf der Arbeitnehmer Fußballspiele am Arbeitsplatz schauen."
Im Homeoffice sieht es etwas anders aus. "Im Homeoffice hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Arbeit selbst einzuteilen. Er kann also entscheiden, dass er zum Beispiel um 14 Uhr ein Fußballspiel schaut. Er muss aber dann auch trotzdem seine Arbeitsleistung erbringen und am Ende vom Tag dem Arbeitgeber nachweisen, dass er gearbeitet hat."
Wer abends Fußball schaut und einen Sieg feiert, darf trotzdem am nächsten Tag nicht zu spät zur Arbeit erscheinen. "Das ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt", sagt Andreas Keutgen.
So etwas sollte man im Vorfeld mit dem Arbeitgeber absprechen. "Der grundsätzliche Ansatz sollte sein, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen, einvernehmliche Lösungen zu finden." Eine Möglichkeit wäre, sich darauf zu einigen, dass der Arbeitnehmer Überstunden abbaut oder die fehlende Zeit an einem anderen Tag nacharbeitet.
Ob Fußball-Fans im Trikot zur Arbeit kommen können, hängt von der Tätigkeit ab. In vielen Berufen ist das nicht möglich. Das gilt unter anderem für Polizisten, Rechtsanwälte, Richter, Ärzte und Krankenpfleger. Es gibt auch Berufe, in denen das Gesetz Schutzkleidung vorschreibt.
Bei manchen Tätigkeiten ist es aber schon möglich. "Das hängt von den Gepflogenheiten am Arbeitsplatz ab", sagt Andreas Keutgen. "Wenn der Arbeitgeber tolerant ist und wenn kein großer Publikumsverkehr am Arbeitsplatz herrscht, dann kann man sich vorstellen, dass das erlaubt werden kann."
cr/est