Das hat der Trierer Stadtrat beschlossen. Nicht erlaubt ist auch, Wohnungen "länger als sechs Monate ununterbrochen leer" stehen zu lassen oder Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Fläche "für gewerbliche oder berufliche Zwecke" zu verwenden.
Wer ohne Genehmigung künftig Wohnraum zweckentfremdet, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen.
2023 soll die neue Regelung in Kraft treten. Bereits bestehende Ferienwohnungen sind von ihr nicht betroffen.
dpa/lo