Ein Kläger aus Lützerath bei Erkelenz wollte damit verhindern, dass sein Grundstück dem Tagebau geopfert wird.
Das Gericht verwies jedoch darauf hin, dass er das unbebaute Wiesengrundstück erst erworben habe, nachdem bereits entschieden worden sei, dass Lützerath für den Tagebau geräumt werden solle. Ihm fehle die Klagebefugnis.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Kläger kann noch Berufung beantragen.
dpa/lnw/cd