Im Rechtsstreit um die Generalversammlung der Lütticher Gasverteilergesellschaft ALG hat der Lütticher Appellationshof das erstinstanzliche Urteil vom 13. Dezember aufgehoben. Näheres zu der Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Generalversammlung morgen stattfinden kann.
Die Präsidenten der Gesellschaften ALG, Claudy Klenkenberg, und der früheren Lütticher Stromverteilergesellschaft Tecteo, Stéphane Moreau, wollen beide Gesellschaften zu einem Energie- und Medienkonzern vereinen.
Lontzen hatte, auch aufgrund mangelnder Transparenz, gegen die Formel der Verteilung der Stimmrechte geklagt. Doch wie man heute hörte, erfolglos.
b/fs