Seit dem 1. Juli gibt es auch ein Mindestalter: 16 Jahre. Ausnahmen dafür gibt es in bestimmten Verkehrsbereichen, wie Begegnungszonen, Radwegen, in Fußgängerzonen oder in Spielstraßen.
In der Regel müssen E-Scooter außerhalb von Fahrbahn und Parkzonen abgestellt werden, Ausnahmen sind durch entsprechende Beschilderung markiert.
Daneben sollten die E-Scooter richtig ausgerüstet sein: Rückstrahler, seitliche Kennzeichnung, Klingel und Bremsen.
Verboten ist es, andere Personen auf einem E-Scooter mitzunehmen. Die Maximalgeschwindigkeit ist auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt.
mitt/ale