Vith abermals daraufhin, dass es Pflicht der Anwohner sei, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen. Es sei darauf zu achten, dass die Schneemassen nicht auf die Fahrbahn gelangen und die Autobushaltestellen, die Kanaleinläufe, die Hydranten und andere Einrichtungen öffentlichen Nutzens nicht behindern. Auch müsse der Schnee so angehäuft werden, dass das Wasser bei Tauwetter bequem ablaufen könne. Eiszapfen, die über den Bürgersteig oder die Straße ragen, müssten entfernt werden. Wer dieser Verordnung nicht nachkomme, könne bei Unfällen belangt werden.
mitt/sp