Sie fordern die Unterbringung des 52-Jährigen in einer geschlossenen Psychiatrie. Der Angeklagte verzichtete darauf, sein Recht auf das letzte Wort vor der Urteilsfindung wahrzunehmen.
Ein Gutachten besagt, dass der Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet und vermindert schuldfähig ist.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - zusätzlich zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Bei der Amokfahrt im Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone waren fünf Menschen getötet und viele verletzt worden. Den ganzen Prozess über hat der mutmaßliche Täter geschwiegen.
dpa/fk