Grund seien die hohen Temperaturen und der geringe Niederschlag der vergangenen Tage und Wochen. Das Verbot beinhaltet neben normalen Feuerstellen auch Lagerabschlussfeuer, Kochfeuer, die Nutzung von Himmelslaternen, die thermische Unkrautvernichtung und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Die Benutzung eines Grills bleibt auf Privatgrundstücken und mindestens 100 Meter entfernt von Wäldern erlaubt. Es muss dafür aber ein geschlossener Grill genutzt werden und auf Brandbeschleuniger muss verzichtet werden.
Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt so lange die klimatischen Bedingungen andauern.
mitt/re