Die beiden Lütticher Interkommunalen ALG und Tecteo haben Berufung gegen das am Montag ergangene Urteil des Handelsgerichts in Sachen Fusion eingelegt.
In dem Urteil hatte das Gericht unter anderem verfügt, dass die für den 22. Dezember angesetzte Generalversammlung ausgesetzt werden müsse. Auf dieser Generalversammlung sollte der Zusammenschluss des Gasversorgers ALG mit dem Strom- und Kabelnetzverteiler Tecteo unter Dach und Fach gebracht werden.
Wann das Berufungsgericht über den Einspruch befindet, steht noch nicht fest. Für morgen ist nach derzeitigem Stand der Dinge keine Sitzung des Gerichts vorgesehen.
Die Interkommunale Tecteo ließ mitteilen, dass die Fusionsprozeduren einstweilen weiter gehen und dass der Lütticher Provinzialrat sowie die Räte der betroffenen Gemeinden aufgefordert seien, sich zu der Fusion zu äußern.
Das Lütticher Handelsgericht hatte am Montag einer Klage der Gemeinde Lontzen gegen die Fusion der Interkommunalen entsprochen. Dieser Klage haben sich mittlerweile insgesamt fünf Gemeinden angeschlossen.
b/pma