Der Staatsrat sah die von dem Mann eingereichte Klage auf Dringlichkeit als nicht zulässig an. Er hatte erklärt, dass er angemessenere Dienstzeiten bekomme, wenn er eine Waffe tragen dürfe. Das hatte ihm aber das Innenministerium bis auf Weiteres untersagt.
Zurzeit läuft nämlich eine Prozedur, mit der seine Zuverlässigkeit geprüft wird. Der Mann war zwischen 2004 und 2011 mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten, unter anderem wegen des Vorwurfs der öffentlichen Trunkenheit, der häuslichen Gewalt, der Bedrohung und Beleidigung sowie der Scheinehe.
l'avenir/sp