In einer Mitteilung des Bistums heißt es, dass es zwei kirchliche Voruntersuchungen gegen den Priester gegeben habe. In den 1980er und 1990er Jahren soll der Pfarrer sich an Minderjährigen vergangen haben.
2013 wurde von einer Glaubenskongregation seine Schuld festgestellt. 2015 ordnete der zuständige Bischof die Entlassung an.
Nach zweimaliger Berufung entschied 2017 schließlich das höchste Gericht der Kongregation, dass der Täter sein Priesteramt nicht mehr ausführen darf. 2019 wurden weitere Anschuldigungen bekannt, sodass der Papst den Priester nun per Strafdekret aus dem Klerikerstand entlassen hatte.
Laut Bistum können die Fälle nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, da die Taten inzwischen verjährt seien.
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