Das Lütticher Handelsgericht hat heute der Klage der Gemeinde Lontzen gegen die Fusion stattgegeben. Das Gericht ordnete an, dass die Fusionsentscheidung des ALG-Verwaltungsrates von Ende September ausgesetzt ist.
Ausgesetzt ist ebenfalls die für den 22. Dezember vorgesehene Generalversammlung, auf der die Fusion beschlossen werden sollte.
Lontzen hatte ebenso wie die Gemeinde Andenne vor dem Lütticher Handelsgericht eine einstweilige Verfügung eingereicht, um die Generalversammlung zu verhindern. Die Kommune hat Zweifel an der soliden Vorbereitung der Fusionspläne, die Bürgermeister Lecerf für übereilt hält. Außerdem befürchtet die Gemeinde finanzielle Nachteile.
Die Gemeinde Lontzen wurde vom Gericht aufgefordert, innerhalb einer Woche zur Sache Stellung zu nehmen.
mit./pma