Daneben fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe. Die könnte mehr als 100.000 Euro betragen. Darin enthalten ist eine Geldstrafe für Drogenvergehen, die Rückerstattung des illegalen Gewinns durch den Verkauf sowie die Rückerstattung nach Stromdiebstahl.
Im Juni 2020 hatte eine Hausdurchsuchung bei dem Hergenrather stattgefunden, der sich im Prozess geständig zeigte.
Die Verteidigung fordert ein milderes Urteil, nämlich eine Arbeitsstrafe. Für sie sei der Gewinn nicht so hoch ausgefallen, wie von der Staatsanwaltschaft vorgerechnet.
Das Urteil soll Anfang September verkündet werden.
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