Ein 20-Jähriger erhielt eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten, ein 21-Jähriger bekam drei Jahre und sechs Monate wegen der Teilnahme an einem Rennen mit Todesfolge.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten im August 2020 über eine Landstraße in der Eifel gerast waren. Der Wagen des 20-Jährigen war beim Überholen in einer Kurve frontal mit einem anderen Auto zusammengestoßen. Das darin sitzende achtjährige Mädchen wurde getötet, Fahrer und Beifahrerin wurden schwer verletzt.
Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf jeweils fünf Jahre Jugendstrafe plädiert hatte.
dpa/sp