Der Vorfall ereignete sich im vergangenen August. Dabei wurde dem Opfer eine Messerklinge in den Schädel gerammt.
Die Staatsanwaltschaft ging von einer Abrechnung im Drogenmilieu aus und forderte angesichts der Tötungsabsicht 20 Monate Haft.
Der Angeklagte, der sich illegal in Belgien aufhielt, bestritt die Tat. Er habe weder das Messer geführt, noch das Café betreten. Das bestätigte der Lokalbesitzer.
Auch wurden keine DNA-Spuren des angeblichen Täters an der Waffe gefunden. Für den illegalen Aufenthalt in Belgien wurde das Urteil ausgesetzt.
belga/ale