Der Prokurator des Königs, Rolf Lennertz, qualifizierte die Taten als außerordentlich verwerflich. Er forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die nur teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Mann erkenne seine Schuld nicht wirklich an, sagte der Anklagevertreter.
Der 64-Jährige soll sich den Mädchen im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer in einem Kinderhort des Lontzener Sportzentrums unsittlich genähert haben. Das Urteil wird voraussichtlich am 12. Januar gesprochen.
belga/rs