Das Urteil des Eupener Strafgerichts entspricht damit fast der Forderung der Staatsanwaltschaft. Weil die Richter von einer erhöhten Rückfallgefahr ausgehen, wird der Mann nach Verbüßung seiner Strafe für 15 weitere Jahre dem Strafvollstreckungsgericht unterstellt. Das bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums Richter entscheiden, was mit dem Mann geschieht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kelmiser im Oktober des vergangenen Jahres die beiden Kinder im Alter von vier und sechs Jahren gegen ihren Willen in seiner Wohnung festhielt, um sich an ihnen sexuell zu vergehen.
Es waren dramatische Szenen: Die Eltern hatten gemeinsam mit Nachbarn nach den vermissten Kindern gesucht und plötzlich Schreie aus einer Wohnung gehört. Weil der Mann die Tür nicht öffnete, haben die Eltern sie schließlich eingetreten und ihre Kinder befreit.
Über die Haftstrafe hinaus muss der Mann den Opfern und ihrer Familie 15.000 Euro Schadensersatz zahlen. Außerdem darf er sich Kindern auf 500 Metern nicht mehr nähern.
Der Kelmiser war bereits einschlägig vorbestraft. Bei der Urteilsverkündung gingen die Richter unter anderem auf die Unbelehrbarkeit des Mannes, die Schwere der Tat und das große verursachte Leid ein.
belga/fk