Die Tat ereignete sich vergangenes Jahr, kurz vor Weihnachten: Der 30-Jährige verliert in einem Kreisverkehr in Büllingen die Kontrolle über sein Fahrzeug. Die herbeigekommene Polizei will ihn pusten lassen, weil er offensichtlich betrunken ist. Doch er will nicht sofort pusten, sondern die Dauer der ihm gesetzlich zustehenden Frist abwarten.
Während der Wartezeit setzt er sich in das geparkte Polizeiauto und flüchtet vor den draußen stehenden Beamten. Ungefähr zwei Kilometer weit kommt er, bis er von einem anderen Polizeiwagen abgefangen wird. Im weiteren Verlauf des Einsatzes müssen Polizisten den Mann tragen, als er sich weigert mitzukommen, und er wird beleidigend.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von 100 Arbeitsstunden oder acht Monaten Gefängnis. Der Verteidiger des Angeklagten weist darauf hin, dass sein Mandant nicht vorhatte, das Auto tatsächlich zu stehlen. Das Urteil soll am 9. Mai verkündet werden.
belga/fk