Grund sind zwei Abendveranstaltungen die im Juni 2018 in der Discothek "L‘Acte 6" stattgefunden haben. Ein Nachbar hatte geklagt. Bei den Veranstaltungen wurde auch kurze Zeit auf der Terrasse Musik gespielt, obwohl das verboten war. Der Bürgermeister der Gemeinde, Jean-Luc Nix, hatte die beiden Veranstaltungen genehmigt.
Das Tanzlokal gab zu, Musik auch draußen gespielt zu haben - das allerdings nur an einem Abend und während fünf Minuten. Dabei habe es sich um Soundchecks gehandelt, die in Zusammenarbeit mit dem Studienbüro Cedia stattgefunden haben.
Der Staatsrat bezweifelte, ob zwei Veranstaltungen bis zwei Uhr morgens für solche Soundchecks nötig gewesen seien. Er verurteilte die Gemeinde - der Kläger erhält einen Euro Schadensersatz.
sudinfo/ale