Laut Anklage haben sich die inzwischen 20- und 21-Jährigen im August 2020 in der Gemeinde Simmerath ein illegales Autorennen geliefert. Bei einem Unfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug starb ein achtjähriges Mädchen, zwei Erwachsene wurden schwer verletzt.
Da die Angeklagten zur Tatzeit älter als 18 und jünger als 21 Jahre alt waren, gelten sie als heranwachsend. Auf Mord steht im Erwachsenenstrafrecht eine lebenslangen Strafe. Im Jugendstrafrecht ist die Höchststrafe zehn Jahre.
dpa/mh