Nachdem der Eigentümer von der Bildfläche verschwunden war, wollte die Gemeinde das heruntergekommene Gebäude zwangsversteigern lassen. Doch kurz vor Auktionsschluss tauchte der Eigentümer wieder auf und legte Einspruch ein.
Jetzt bekam die Gemeinde Recht. Die Versteigerung kann wieder weiter gehen.
lameuse/vk