Eins vorweg: Die beschlossenen Maßnahmen sind noch nicht in Gesetzesform gegossen. Noch beugen sich Arbeitsgruppen über die konkrete Ausgestaltung.
Aber zumindest was die Mehrwertsteuersenkung angeht, kann Stéphane Bocqué vom belgischen Verband der Strom- und Gasunternehmen (Febeg) etwas konkreter werden - allerdings immer unter dem Vorbehalt eventueller Änderungen.
Mehrwertsteuersenkung konkret erst ab April
Geplant ist eine Senkung der Mehrwertsteuer auf den Strompreis für einen Zeitraum von vier Monaten, von März bis Juni. Der zugrunde gelegte Verbrauch orientiert sich nicht am konkreten Stromverbrauch jedes Einzelnen. Denn meist wird der Zählerstand ja nur einmal pro Jahr übermittelt und lässt keine Rückschlüsse auf einzelne Monate zu. Stattdessen werden Standardwerte der durchschnittlichen Stromnutzung innerhalb des Verbrauchsnetzes für den Zeitraum März bis Juni herangezogen.
Wann genau macht sich die Mehrwertsteuersenkung für Kunden nun bemerkbar? Da sind zum einen die Abschlagszahlungen, allerdings erst von April an und nicht schon zum März. Denn die Energieunternehmen benötigen etwas Zeit zur Umstellung der Rechnungssysteme.
Die Abschlagszahlung vom März beinhaltet also noch 21 Prozent Mehrwertsteuer, für April, Mai und Juni sind es dann sechs Prozent - übrigens auf den kompletten Strompreis, also inklusive der Netzgebühren etc. Klingt erst mal merkwürdig: Drei Monate reduzierte Abschläge, wo uns doch vier Monate Steuersenkung versprochen worden sind?
Stéphane Bocqué gibt Entwarnung: Bei der Jahresrechnung wird alles miteinander verrechnet, sodass alle gleichermaßen profitieren - für den Zeitraum über vier Monate und auch hinsichtlich des tatsächlichen Verbrauchs.
Wer also aufgrund der Abschläge am Ende des Abrechnungsjahres eine Rückzahlung bekommt, profitiert nicht - und wer nachzahlen muss, wird nicht im Nachteil sein. Sollte die Jahresrechnung mitten im Zeitraum März bis Juni liegen, wird die Steuersenkung teilweise auf die kommende Rechnung und teilweise auf die darauf folgende Rechnung ein Jahr später angerechnet, also gewissermaßen gesplittet.
Prozedere bei Heizkostenprämie noch unklar
Zur 100-Euro-Heizprämie kann die Febeg noch nicht allzu viel sagen. Der politische Entscheidungsprozess läuft noch. Denkbar wäre es, dass die 100 Euro vom Stromversorger aufs Bankkonto überwiesen werden.
Diese Vorgehensweise ist zumindest beim Ende letzten Jahres beschlossenen Zuschuss für Sozialtarif-Berechtigte gewählt worden. Bis Mitte des Monats erhalten sie eine Einmalzahlung von 80 Euro und müssen übrigens für die Verlängerung des Sozialtarifs für Energie nicht weiter tätig werden.
Aber ob bei der Heizprämie tatsächlich auch die Form der Überweisung gewählt wird und vor allem wann die Prämie kommt, ist noch unklar. So schnell wie möglich ist das Ziel von Politik und Energiewirtschaft, betont Bocqué.
Der Durchschnittshaushalt in Belgien wird durch die beschlossenen Maßnahmen übrigens etwa 165 Euro an Energiekosten sparen.
Fabian Kühne
Die 100 Euro sind keine Entlastung sondern ein Witz. Für die paar Kröten wurde wochenlang gezankt. Einfach lachhaft.
Jetzt steigt der Preis vom Heizöl,Diesel und Benzin schon wieder,und man will uns irgendwanz100€ geben,der größte Witz seit es Politik gibt.Es sollte endlich jemand den Mut haben bei den Sitzungen unserer Politiker die Heizung aus zu schalten..