Somit bleibt es bei der 30-monatigen Bewährungsstrafe. Der 21-Jährige hatte vor fast zwei Jahren zweimal auf seinen damaligen Vorgesetzten eingestochen, nachdem es zu Spannungen zwischen den beiden gekommen war. Dabei trug das Opfer leichte Verletzungen an Arm und Schienbein davon.
Der Täter wurde wegen versuchten Mordes angeklagt, was jedoch vom Gericht Erster Instanz in vorsätzliche Körperverletzung umgewandelt wurde. Das Berufungsgericht blieb nun bei der Entscheidung und bestätigte diese.
lameuse/ale