Begleitet wird die Maßnahme von fünf Experten: zwei Vertretern des Arbeitsamtes, zwei Vertretern der insgesamt neun ÖSHZ und ein Vertreter der Dienststelle für Personen mit Behinderung.
Der Jobcoach ist der erste Schritt der Regierung beim Vorhaben, den gesamten Bereich der Sozialökonomie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu strukturieren.