Nach Angaben der Zeitung "La Meuse" hat die Staatsanwaltschaft die Internierung bzw. die Überweisung des Mannes in eine psychiatrische Anstalt beantragt. Der Mann sei durch die Experten als unzurechnungsfähig eingestuft worden.
Er hatte seine 68-jährige Frau erwürgt und selber den Rettungsdienst gerufen. Er hatte die Tat gestanden. Am Freitag soll die Ratskammer darüber entscheiden, ob er strafrechtlich verfolgt wird.
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