Ein 57-Jähriger aus Kelmis wurde zu 15 Monaten auf Bewährung und 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus darf er zehn Jahre lang keine Funktion ausüben, die ihn in Kontakt mit Minderjährigen bringt. Nach Auffassung des Gerichts hat er fünf Mädchen im Alter von elf und zwölf Jahren bei Sportübungen unsittlich im Brust- und Intimbereich berührt, so das GrenzEcho.
Ein 40-jähriger Eupener ist ebenfalls wegen eines Sittendelikts zu einem Jahr auf Bewährung und 800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem muss er eine Psychotherapie machen. Der Mann hat seine 18-jährige Stieftochter zu sexuellen Handlungen an sich selbst aufgefordert und sie an den Oberschenkeln berührt.
Beiden Männern wurden zudem die bürgerlichen Rechte aberkannt.
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