In einer Regierungssitzung am Donnerstagmorgen wurde hierzu die erforderliche Städtebaugenehmigung erteilt.
Ein Antrag der Gemeinde war vom zuständigen Dienst der DG zunächst abgelehnt worden, weil die Stellungnahme der Wallonischen Behörde für ländliche Entwicklung ungünstig ausfiel. Gegen diese Entscheidung legte die Gemeinde Beschwerde ein - mit Erfolg.
Die beratende Kommission für Beschwerden sprach sich für die Aufforstungspläne aus, auch aus ökologischen Gründen. Und den ökologischen Aspekt hebt auch der für Raumordnung zuständige DG-Minister Antonios Antoniadis hervor: Die Aufforstung habe einen positiven Effekt auf das Klima und helfe bei der Erfüllung der EU-Klimaziele.
Einen Mangel an landwirtschaftlichen Flächen gebe es in Bütgenbach nicht. Außerdem wirke die Aufforstung der Zerstückelung der Wälder entgegen, indem sie eine Lücke zwischen zurzeit getrennten Waldflächen schließe. "Raumordnung bedeutet nicht nur bauen", so Minister Antoniadis.
mitt/fk