Dem Schöffen droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2017 einen Obdachlosen in einem historischen Gebäude der alten Thermen von Spa wohnen haben zu lassen - im Gegenzug für Hausmeisterdienste. Diese Tätigkeit ist nicht angemeldet worden, er hat kein Gehalt bezogen und wurde nicht sozialversichert.
Zunächst war strittig, ob auch die beiden Mitarbeiter der Bauabteilung sich vor Gericht verantworten müssen, da sie schließlich nur die Anweisungen ihres Vorgesetzten befolgt hätten. Die Anklageerhebung stellte daraufhin klar: Dies sei kein entschuldigender Umstand.
Auch der frühere Bürgermeister von Spa soll in den Fall verwickelt sein. Seit dessen Tod ist er allerdings nicht mehr Bestandteil der Ermittlungen. Der Prozess beginnt am 31. Januar.
meuse/fk