Wegen des Rechtsstreits hatte es zuletzt nur einen Interimsvertrag gegeben.
Der Rettungshubschrauber des ADAC ist über die Städteregion Aachen hinaus regelmäßig auch in Belgien und in den Niederlanden im Einsatz.
az/sp
Die Luftrettung im belgisch-deutsch-niederländischen Dreiländereck wird weiterhin vom ADAC gewährleistet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde eines Mitbewerbers zurückgewiesen.
Wegen des Rechtsstreits hatte es zuletzt nur einen Interimsvertrag gegeben.
Der Rettungshubschrauber des ADAC ist über die Städteregion Aachen hinaus regelmäßig auch in Belgien und in den Niederlanden im Einsatz.
az/sp