Die 43-Jährige muss nicht in Haft, weil die Strafe für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Frau hatte mit dem drei Kilogramm schweren Werkzeug auf ihren schlafenden Freund eingeschlagen, ohne ihn dabei jedoch lebensgefährlich zu verletzen. Der butalen Tat waren mehrere heftige Auseinandersetzungen vorausgegangen.
Vor Gericht hatte die Frau ausgesagt, sie sei wütend, enttäuscht und sehr gestresst gewesen. Die Anklage hatte ursprünglich auf Mordversuch gelautet.
belga/rs