Im Anhang befinde sich ein gefälschter Vorwurf, dass man kinderpornografische Internetseiten besucht haben soll. Wenn man antwortet, wird man aufgefordert, ein Bußgeld zu zahlen.
Die Polizei bittet darum, nicht auf diese oder ähnliche Forderungen einzugehen. Weder Polizei noch andere staatliche Dienste würden Anschuldigungen oder Vorladungen per Mail an die betroffenen Personen versenden.
mitt/mb