Dies erklärte der Umweltminister in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage des CSP-Regionalabgeordneten Herbert Grommes. Das Thema hatte zuletzt im Rahmen der Diskussion um Mecar neue Brisanz erhalten. Der Antrag auf den Bau eines neuen Privatschießstandes auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Elsenborn war vor kurzem von Minister Andre Antoine abgelehnt worden. Allerdings ist es so, dass die Firma Mecar keine Umweltgenehmigung für die im Augenblick von ihr durchgeführten Schießtests benötigt. Da diese Firma weniger als sieben Beschäftigte in Elsenborn hat und eine mobile Schießanlage unterhält, unterliegt sie nicht den strengen Bestimmungen größerer Unternehmen mit mehr als sieben Arbeitnehmern.
Lutgen: Schießtests sollen einer Umweltgenehmigung unterliegen
Regionalminister Benoit Lutgen sieht die Notwendigkeit, Schießtests mit Kriegswaffen in die Liste der Aktivitäten aufzunehmen, die grundsätzlich einer Umweltgenehmigung unterliegen.