Die Vorgehensweise der Wallonischen Region war in Bezug auf die Natura-2000-Gebiete alles andere als geschickt. Dieses Programm der Europäischen Union soll zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen, indem wertvolle Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt geschützt werden.
Mit der Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahr 1992 ließ sich die Wallonische Verwaltung aber viel Zeit, und erst im letzten Augenblick wurde eine Liste der in Frage kommenden Flächen erstellt. Mit den betroffenen Personen, insbesondere den Landwirten, hatte zuvor niemand geredet, was für Unmut sorgte.
Nun hat aber offenbar ein Umdenken stattgefunden. Im Wallonischen Parlament hat der für Land- und Forstwirtschaft sowie den ländlichen Raum zuständige Minister Benoît Lutgen erklärt, die Verwaltungsverfahren würden vereinfacht. Das sei ein Ergebnis der Konzertierung mit den verschiedenen Partnern.
Auf Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten werde man verzichten. Zudem sollten im kommenden Jahr Gespräche in den einzelnen Betrieben geführt werden, um die Auflagen des Naturschutzes mit den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Einklang zu bringen.