Das liegt zum einen an den Schulabgängern, zum anderen an Beschäftigten, unter anderem aus dem Unterrichtswesen und dem Einzelhandel, die während der Urlaubszeit als Arbeitslose registriert werden.
Personen, die wegen der Covid-Krise oder der Flutkatastrophe in Kurzarbeit sind, werden in diesen Zahlen nicht berücksichtigt, da sie nicht als Arbeitssuchende gezählt werden.
mitt/sp