In 95 Fällen hatten die Verkehrsteilnehmer die zugelassene Geschwindigkeit überschritten, in einem Fall so deutlich, dass der Führerschein eingezogen wurde. Neunmal protokollierte die Polizei das Nutzen eines Smartphones oder Handys am Steuer.
Zwei Fahrer standen unter Drogeneinfluss. In einem der beiden Fälle fielen der Polizei technische Mängel am Fahrzeug auf: Die Prüfbescheinigung war seit längerer Zeit abgelaufen. Der Führerschein des Fahrers konnte aber nicht eingezogen werden, da er angab, ihn verloren zu haben. Das Auto wurde abgeschleppt.
mitt/sp